Erklärung des Buches
Abschnitt: Politische Bücher
Seitenzahl: 264 Seiten
Die Gelehrten der Grundsätze der Rechtswissenschaft identifizierten insgesamt neunzehn Quellen für rechtswissenschaftliche Schlussfolgerungen, von denen keine einhellig in Bezug auf Authentizität, Argumentation und die Anforderung, sie zu kennen, damit sich der Jurist für den Idschtihad qualifizieren muss, anerkannt wurde, mit Ausnahme von zwei: dem Heiligen Der Koran und die edle Sunnah des Propheten, und obwohl die Gelehrten nicht verlangten, dass der Jurist sich mit der zweiten Quelle (der Sunnah) auskennt, ist sie ein integriertes Ganzes, so betonten sie die Notwendigkeit, dass der Mujtahid mit den Hadithen vertraut sein muss Urteile. Yusuf Al-Qaradawi sagt: „Sie verlangten nicht das Wissen über alles, was in der Sunnah erwähnt wurde, sondern vielmehr das Wissen über die Hadithe der Urteile, nicht über das, was mit Predigten, Geschichten und den Bedingungen des Jenseits zu tun hat.“ Eine fleißige Person muss über umfassende Kenntnisse der Sunna verfügen, denn es mag Hadithe geben, die oberflächlich betrachtet weit vom Geltungsbereich der Urteile entfernt sind, aber der Jurist leitet daraus Urteile ab, die andere übersehen.“ Al-Shawkani war erstaunt über diejenigen, die sagten, dass es sich um fünfhundert Hadithe handelte, und sagte: „Das ist das Erstaunlichste, was man sagen kann, da es Tausende und Abertausende Hadithe gibt, aus denen die Rechtsentscheidungen abgeleitet werden.“
Imaginäre Moderne
199 kr